Zusammenstellung relevanter Gerichtsurteile
  • BVerwG, Urteil vom 10.07.2012 – 7 A 11.11:
    Baustellenlärm: Was schädlich ist, ergibt sich aus der AVV Baulärm!
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  • VG Frankfurt, Beschluss vom 11.07.2011 – 8 L 1728/11:
    Baustellenlärm über 70 dB(A): Bauordnungsrechtliche Stilllegung möglich!
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  • BGH, Urteil vom 16.07.2010, Az: V ZR 217/09, IBR 2010, 629:
    Der Bauunternehmer haftet bei Schäden am Nachbargrundstück nicht unter dem Gesichtspunkt des nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs. Dieser richtet sich vielmehr gegen den Eigentümer des Grundstücks, von dem die Störungen ausgehen, regelmäßig also gegen den Bauherrn.
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  • BVerwG, Urteil vom 13.05.2009, Az: 9 A 72.07, IBRRS 2010, 0284:
    Bei welcher Relation zwischen Kosten und Nutzen die Unverhältnismäßigkeit des Aufwandes für aktiven Lärmschutz anzunehmen ist, bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalls. Ziel der Bewertung der Kosten hinsichtlich des damit erzielbaren Lärmschutzeffekts muss eine Lärmschutzkonzeption sein, die auch unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung der Lärmbetroffenen vertretbar erscheint.
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  • OLG Köln, Urteil vom 09.01.2002, Az: 11 U 223/98, IBRRS 2002, 1859:
    Der planende Architekt ist dafür verantwortlich, dass das Bauwerk die an den Schallschutz zu stellenden Anforderungen erfüllt.
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  • OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 08.12.2009, Az: 8 B 11243/09, BauR 2010, 747:
    Zur Beurteilung von Baustellenlärm und dem Stand der Technik nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm.
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